Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld!

Setzen Sie auf einen erfahrenen Rechtsanwalt

Haben Sie einen Unfall nicht selbst verschuldet, ist es für Sie bei einem außergerichtlichen Verfahren kostenfrei, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. In der Praxis ist es üblich, dass die gegnerischen Haftpflichtversicherungen oftmals diverse Positionen ohne legitimen Grund kürzen. Als Geschädigter erfolgt diese Kürzung meistens zu Ihrem Nachteil. Viele Versicherungen nutzen die Unerfahrenheit aus, die die meisten Unfallgeschädigten mitbringen.


Genau deshalb helfen wir Ihnen nach einem Unfall professionell und schnell weiter: Wir stehen Ihnen nach einem Unfall zur Seite und helfen Ihnen dabei, den maximalen Ihnen zustehenden Geldbetrag rauszuholen.

Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl

Setzen Sie sich für Ihr Recht ein

Viele Verkehrsteilnehme verzichten bei einem Unfall, auch wenn sie diesen nicht selbst zu verschulden haben, auf Ihren rechtlichen Anspruch und ziehen keinen Gutachter hinzu - und verlieren durch diesen Verzicht eine Menge Geld, wenn es um die Unfallregulierung geht.


Als zertifizierte Kfz-Gutachter stehen wir Ihnen zur Seite und erstellen ein unabhängiges, professionelles und rechtssicheres Gutachten. Mehr als 20 Jahre Erfahrung innerhalb der Automobilbranche und umfassende Expertise zeichnen unsere Arbeit aus. Wir empfehlen Ihnen: Überlassen Sie die Schadensregulierung nicht der gegnerischen Kfz-Versicherung. Setzen Sie sich für Ihre Recht ein und fordern Sie den Geldbetrag, der Ihnen zusteht. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

Erfahrene Sachverständige sind entscheident!

Setzen Sie auf das Jacek Frania Sachverständigen­büro

Unfallschäden begutachten wir täglich. Unsere Team ist darauf spezialisiert, Unfallschäden einzuschätzen und verfügen über jahrelange Erfahrung in diesem Bereich. Das ist wichtig, denn um Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug nachzuweisen, müssen diese von einem Experten unter Einhaltung bestimmter Richtlinien festgehalten werden. Wir übernehmen diese Aufgabe und erstellen ein rechtssicheres Unfallgutachten.


Waren Sie in einen Unfall verwickelt und haben diesen nicht verschuldet, haben Sie als Unfallgeschädigter den rechtlichen Anspruch, einen Kfz-Sachverständigen frei zu wählen. Von Bedeutung ist, dass Sie einen erfahrenen und unabhängigen Gutachter aufsuchen. Dieser vertritt ausschließlich Ihre Interessen und nicht die einer Versicherung. Diese Aufgabe übernehme wir gerne für Sie - professionell, schnell und zuverlässig.

Schnell Handeln!

Beauftragen Sie direkt nach dem Unfall einen Gutachter Ihrer Wahl

Waren Sie mit Ihrem Kfz in einen Unfall verwickelt, ist es empfehlenswert, möglichst wenig Zeit verstreichen zu lassen. Vermeiden Sie, dass zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs zu viel Zeit vergeht. Das Recht auf die Kostenübernahme eines unabhängigen Sachverständigen, den man selbst wählt, ermöglicht es einem Fahrzeughalter oder Geschädigten, im Falle eines Unfalls oder Schadensereignisses einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Beauftragen Sie uns als Ihren unabhängigen Sachverständigen direkt und verlassen Sie sich darauf, dass wir den Umfang des Schadens, die Wertminderung, die Reparaturkosten und den Rest- sowie Wiederbeschaffungswert zeitnah für Ihr Kfz bestimmen.


Sie haben Fragen zum Vorgehen und zum Ablauf der Gutachtenerstellung? Dann rufen Sie uns an und lassen Sie sich kostenlos von uns beraten!

Der schaden neben dem unfall

Unfälle führen in der Regel zu einer Merkantilen Wertminderung

Ein merkantiler Minderwert ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt als ein Unfreies vergleichbares Fahrzeug, welches keinen Unfall hatte. Diese Differenz steht ihnen zu und muss von der Gegnerischen Versicherung ausbezahlt werden.


Merkantiler Minderwert bedeutet, dass ein Unfallfahrzeug trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur einen geringeren Verkaufspreis erzielen würde wie ein Unfallfreies Fahrzeug, Hierfür sind Unfallopfer zu entschädigen. Das Adjektiv merkantil steht für Marktveränderungen: Ein Unfall mindert immer den Wert. 

Merkantiler Minderwert kann als Schadenersatz für Kraftfahrzeuge nur im Haftpflichtfall (Unverschulden) geltend gemacht werden.


Der merkantile Minderwert setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen, darunter das Fahrzeugalter, der Schadensumfang, die Betriebsleistung, der Neupreis und der Wiederbeschaffungswert.

Eine Wertminderung bei einem Auto bezieht sich auf den Wertverlust, den das Fahrzeug im Laufe der Zeit erleidet. Es gibt verschiedene Faktoren, die zur Wertminderung eines Autos beitragen können, darunter:


Alter: Je älter ein Auto ist, desto mehr nimmt sein Wert in der Regel ab, da es mehr Verschleiß und möglicherweise technische Probleme erfahren hat.


Kilometerstand: Autos mit einem höheren Kilometerstand neigen dazu, weniger wertvoll zu sein, da sie mehr Abnutzung und möglicherweise mehr potenzielle Reparaturen aufweisen.


Zustand: Schäden, Kratzer, Rost oder andere Mängel können den Wert eines Autos erheblich mindern.


Wartungsgeschichte: Ein Auto, das regelmäßig gewartet und gepflegt wurde, behält in der Regel seinen Wert besser als ein Fahrzeug mit unvollständiger oder schlechter Wartungsgeschichte.


Marktnachfrage: Der Wert eines Autos wird auch durch die Nachfrage auf dem Gebrauchtwagenmarkt beeinflusst. Beliebte Modelle oder solche mit geringem Kraftstoffverbrauch können tendenziell einen höheren Wiederverkaufswert haben.

Wenn das auto nicht mehr fahrtüchtig ist

Die Abrechnung eines Totalschadens

Die Versicherung erstattet dem Geschädigten den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes für das Verunfallte Fahrzeug, sollte kein Restwert ermittelt werden können muss die Versicherung die Kosten der Kostenpflichtigen Verwertung z.B. Verschrottung begleichen.


Reparaturkosten-Einschätzung:

Der Gutachter bestimmt die Reparaturkosten für die Instandsetzung des Verunfallten Fahrzeuges. Vergleich von Kosten und Wert: Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert oder ist das Fahrzeug wirtschaftlich nicht reparabel, wird es als Totalschaden betrachtet.


Auszahlung:

Die Versicherung erstattet dem Versicherungsnehmer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Sollte kein Restwert Ermittelt werden können, muss die Versicherung die Kosten der Kostenpflichtigen Verwertung ebenfalls begleichen.

Abschleppkosten trägt die Versicherung

Keine Vorleistung für Abschleppkosten

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einem technischen Defekt nicht mehr fahrtüchtig ist, werden die Abschleppkosten in der Regel von der Versicherung übernommen. Das bedeutet, dass Sie für die Abschleppkosten weder in Vorleistung gehen müssen noch dafür aufkommen müssen.


Diese Regelung ist darauf ausgerichtet, Ihnen in einer belastenden Situation finanzielle Entlastung zu bieten, indem die Kosten für den Abschleppdienst von der Versicherung getragen werden. So können Sie sich darauf konzentrieren, die notwendigen Schritte zur Reparatur oder zum Ersatz Ihres Fahrzeugs zu unternehmen, ohne sich um die finanziellen Belastungen des Abschleppens kümmern zu müssen.

Kosten neben dem Unfall

Arztkosten durch den entstandenen Unfall ersetzen lassen

Im Falle unverschuldeter Unfälle sollten Arztkosten gemäß den geltenden Gesetzen und den Versicherungsbedingungen erstattet werden. Diese Kosten können vielfältige medizinische Ausgaben umfassen:


  • Notfall- und Krankenhausbehandlungskosten
  • Arztbesuche und Untersuchungen
  • Physiotherapie oder Rehabilitation
  • Verschriebene Medikamente
  • Medizinische Geräte oder Hilfsmittel
  • Facharztkonsultationen


Andere durch den Unfall verursachte medizinisch notwendige Ausgaben.

Es ist wichtig, alle Belege für die Arztkosten aufzubewahren, um den Erstattungsanspruch zu unterstützen. Diese Dokumente müssen üblicherweise der eigenen Versicherung oder der des Unfallverursachers vorgelegt werden.


Die Erstattung der Arztkosten ist ein üblicher Bestandteil der Schadensregulierung nach einem Unfall, um sicherzustellen, dass angemessen für die entstandenen medizinischen Ausgaben entschädigt wird. Es empfiehlt sich, direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen, um den Erstattungsprozess zu klären und die erforderlichen Schritte zur Geltendmachung des Anspruchs zu erfahren.