Autounfall-Gutachten in Berlin

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Autounfall-Gutachten in Berlin: Ihr unabhängiges KFZ-Schadengutachten nach einem Unfall

Ein unverschuldeter Autounfall in Berlin ist stressig genug – umso wichtiger ist es, bei der Schadensregulierung keine Fehler zu machen. Die Basis dafür ist ein professionelles KFZ-Schadengutachten.

Wichtigste Punkte auf einen Blick

  • Nach einem unverschuldeten Unfall in Berlin dürfen Sie einen eigenen Gutachter beauftragen – Sie sind nicht an Empfehlungen der gegnerischen Versicherung gebunden.
  • Ein KFZ-Gutachten ist die Grundlage für die komplette Schadensregulierung: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Totalschadenbewertung werden darin dokumentiert.
  • Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für das Gutachten und den Anwalt – für Sie als Geschädigte Person ist das Autounfall-Gutachten in der Regel kostenlos.
  • Das KFZ-Sachverständigenbüro Jacek Frania ist TÜV-zertifiziert, erfüllt die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 und erstellt Gutachten für Pkw, Lkw, Motorrad, Campingwagen und Sonderfahrzeuge in ganz Berlin.
  • Gutachten sind oft Grundlage für die Schadensregulierung und entscheiden darüber, ob Sie Ihre vollen Ansprüche durchsetzen können.

Was ist ein Autounfall-Gutachten und warum ist es so wichtig?

Ob Auffahrunfall am Tempelhofer Damm oder Parkrempler in Prenzlauer Berg – im Berliner Stadtverkehr gehören Unfälle leider zum Alltag. Ein Autounfall-Gutachten (auch KFZ-Schadengutachten genannt) ist ein rechtssicheres Dokument, das den gesamten Unfallschaden systematisch erfasst. Gutachten müssen von qualifizierten Sachverständigen erstellt werden, damit sie vor Gericht und gegenüber KFZ-Versicherungen Bestand haben. Ein KFZ-Schadengutachten nach einem Unfall ist rechtlich verbindlich und dokumentiert weit mehr als nur den sichtbaren Schaden.

Das Gutachten erfasst die vollständigen Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert des Fahrzeugs sowie die merkantile Wertminderung. Es bildet damit die Grundlage für die Schadensregulierung mit der Versicherung – sowohl im Haftpflicht-Fall als auch eingeschränkt im Kaskofall.

Ein neutrales Gutachten eines eigenen KFZ-Gutachters hat dabei deutlich mehr Gewicht als ein reiner Werkstatt-Kostenvoranschlag. Öffentlich bestellte Sachverständige und TÜV-zertifizierte Gutachter genießen bei Gericht und Versicherungen besonderes Vertrauen. Wichtig ist die Unterscheidung: Ein KFZ-Schadengutachten wird nach einem Unfall erstellt, während Fahrzeugbewertungen oder Gebrauchtwagen-Checks andere Zwecke verfolgen.

Wann benötigen Sie nach einem Autounfall in Berlin ein Schadengutachten?

Kreuzungsunfall an der Frankfurter Allee, Spurwechsel auf der Stadtautobahn A100, Parkschäden in Neukölln – die typischen Berliner Schadensszenarien sind vielfältig. Doch wann brauchen Sie tatsächlich ein Schadensgutachten?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall besteht grundsätzlich ein Anspruch auf ein vollständiges Schadengutachten, sobald die Schadenshöhe die sogenannte Bagatellgrenze überschreitet. Bagatellschäden bis 750 Euro benötigen im Haftpflichtfall kein Gutachten – hier genügt meist ein Kostenvoranschlag. Übersteigt der Schaden diese Grenze, ist ein professionelles Unfallgutachten dringend empfohlen.

Besonders wichtig wird ein Gutachten bei:

  • Unklarer Schuldfrage zwischen den Unfallbeteiligten
  • Hohem Schaden oder Verdacht auf verdeckte Schäden an Rahmen, Achsen oder Assistenzsystemen
  • Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen (hier fordern Leasinggeber oft ein unabhängiges Gutachten)
  • Jungen oder hochwertigen Fahrzeugen mit erheblicher Wertminderung

Im Haftpflichtfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten. Beim Kaskoschaden beauftragt in der Regel die eigene Versicherung den Gutachter, und die Übernahme der Kosten für einen frei gewählten Sachverständigen ist nicht garantiert.

Das KFZ-Sachverständigenbüro Jacek Frania kann in Streitfällen auch als Zweitgutachter hinzugezogen werden, wenn das Versicherungsgutachten als zu niedrig empfunden wird.

Sofortmaßnahmen nach dem Autounfall: So bereiten Sie Ihr Gutachten richtig vor

Die ersten Minuten nach einem Autounfall entscheiden oft über den Erfolg der gesamten Schadensabwicklung. Richtiges Handeln direkt an der Unfallstelle sichert Ihnen die bestmögliche Ausgangsposition.

Zunächst gilt: Unfallstelle absichern und Polizei rufen – insbesondere bei Personenschaden, hohem Sachschaden oder Streit über die Schuldfrage. Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe und bringen Sie sich selbst in Sicherheit. Tauschen Sie Kontaktdaten mit allen Beteiligten aus: Name, Adresse, Versicherungsnummer und Kennzeichen.

Für die Beweissicherung ist die Dokumentation am Unfallort entscheidend. Machen Sie Fotos der Schäden, der Bremsspuren, der Position der Fahrzeuge und Nahaufnahmen aller Beschädigungen. Notieren Sie sich Zeugen und deren Kontaktdaten. Falls vorhanden, sichern Sie Dashcam-Material – es kann später vor Gericht den Unterschied machen.

Melden Sie den Unfall innerhalb von 7 Tagen Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung und sammeln Sie wichtige Unterlagen: Fahrzeugschein, Versicherungsschein, Kontaktdaten aller Beteiligten. Bewahren Sie nach einer Reparatur sämtliche Rechnungen und Belege auf.

Der KFZ-Gutachter sollte das Fahrzeug unmittelbar nach dem Unfall begutachten. Kontaktieren Sie möglichst innerhalb der ersten 24 Stunden einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen wie Kfz-Gutachter Frania – bevor die gegnerische Versicherung „ihren” Gutachter oder einen reinen Werkstatt-Kostenvoranschlag durchsetzt.

Freie Gutachterwahl: Warum Sie Ihren eigenen KFZ-Gutachter beauftragen sollten

Ein häufiger Versicherungs-Trick: Die gegnerische Haftpflichtversicherung versucht, Ihnen einen eigenen Gutachter oder eine Partnerwerkstatt vorzugeben. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen.

Im Haftpflichtfall haben Sie das Recht, Ihren eigenen Gutachter zu beauftragen. Unfallopfer dürfen ihren Gutachter selbst wählen – Sie sind nicht an Empfehlungen oder Vorgaben der gegnerischen Versicherung gebunden. Im Haftpflichtfall wählt der Geschädigte den Gutachter selbst, was durch ständige Rechtsprechung abgesichert ist.

Die Vorteile, wenn Sie einen eigenen Gutachter beauftragen, liegen auf der Hand:

  • Ein unabhängiger Gutachter erstellt objektive und faire Gutachten, die ausschließlich Ihre Interessen als unfallgeschädigte Person berücksichtigen
  • Detaillierte Dokumentation aller Schäden, einschließlich Wertminderung und Nutzungsausfall
  • Vollständige Ermittlung eines eventuellen Totalschadens
  • Stärkerer Ausgangspunkt bei späterem Rechtsstreit

Das KFZ-Sachverständigenbüro Jacek Frania arbeitet als TÜV-zertifizierter KFZ-Sachverständiger in Berlin weisungsfrei und vertritt ausschließlich die Interessen des Geschädigten. Die Beauftragung läuft unkompliziert: telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Häufig wird eine Abtretungserklärung genutzt, damit direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden kann – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.

So läuft ein Autounfall-Gutachten bei KFZ-Gutachter Frania in Berlin ab

Die Erstellung eines KFZ-Unfallgutachtens folgt einem strukturierten Prozess – von der Kontaktaufnahme bis zum fertigen Dokument.

1. Kontaktaufnahme: Sie erreichen KFZ-Gutachter Frania über Telefon, E-Mail oder das Online-Formular. Eine erste Einschätzung Ihres Falls erfolgt sofort.

2. Terminvereinbarung: In der Regel wird innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein Besichtigungstermin vereinbart. In dringenden Fällen – etwa wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss – geht es auch schneller.

3. Besichtigung des Fahrzeugs: Die Begutachtung findet flexibel statt: bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in der Werkstatt oder im Berliner Umland. Für die Gutachtenerstellung werden Dokumente wie der Fahrzeugschein benötigt – halten Sie diesen bereit.

4. Begutachtung im Detail: Der Sachverständige führt eine Sichtprüfung durch, nimmt Messungen vor, dokumentiert fotografisch und liest bei Bedarf Fahrzeugsysteme elektronisch aus. Falls erforderlich, werden Bauteile demontiert, um verdeckte Schäden sichtbar zu machen.

5. Kalkulation und Gutachtenerstellung: Die Reparaturkostenkalkulation erfolgt mit professioneller Software auf Basis ortsüblicher Werkstattpreise – ob Markenwerkstatt oder Fachwerkstatt in Berlin. Das fertige Unfallgutachten enthält alle relevanten Positionen: Reparaturdauer, merkantile Wertminderung und Restwert.

Die Frania-Gutachten erfüllen die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 und sind für Pkw, Lkw, Motorräder, Camper und Sonderfahrzeuge geeignet.

Inhalte eines KFZ-Schadengutachtens: Was genau wird festgehalten?

Viele Geschädigte bekommen das Gutachten nie vollständig zu Gesicht – dabei lohnt ein Blick auf den Inhalt, um die eigene Schadensregulierung besser zu verstehen.

Ein vollständiges Gutachten umfasst Fahrzeugdaten wie Hersteller, Modell und Baujahr, ergänzt um Erstzulassung, Laufleistung und Ausstattung. Danach folgt die Vorschadenprüfung: Wurden am Fahrzeug bereits früher Reparaturarbeiten durchgeführt? Diese Informationen beeinflussen die Bewertung der aktuellen Schadenshöhe erheblich.

Das Herzstück ist die detaillierte Schadensbeschreibung. Eine Schadensbeschreibung im Gutachten muss sichtbare und verdeckte Schäden dokumentieren – Bauteil für Bauteil: Stoßfänger, Kotflügel, Scheinwerfer, Fahrwerk, Elektronik und mehr. Dazu gehören:

  • Reparaturkosten (Material, Lackierung, Lohnkosten nach ortsüblichen Preisen)
  • Reparaturdauer in Kalendertagen
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt
  • Der Restwert ist der verbleibende Wert des beschädigten Fahrzeugs
  • Merkantile Wertminderung
  • Bemessung eines wirtschaftlichen Totalschadens

Das Gutachten dient außerdem als Grundlage für die Berechnung von Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten. Die Einstufung in Nutzungsausfallgruppen nimmt der Sachverständige im Gutachten vor.

Fotos, Skizzen und Kalkulationstabellen sind fester Bestandteil eines professionellen Schadensgutachtens. Bei KFZ-Gutachter Frania werden alle Unterlagen strukturiert und leicht verständlich aufbereitet, damit Sie und Ihr Anwalt den vollen Überblick behalten.

Wer zahlt das Autounfall-Gutachten? Kosten, Bagatellschaden & Versicherungen

Die typische Sorge nach einem Autounfall: „Wer bezahlt eigentlich den KFZ-Gutachter?” Die Antwort ist in den meisten Fällen erfreulich eindeutig.

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für die Gutachtenerstellung. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Gutachterkosten vollständig – ebenso wie die Kosten für Rechtsanwalt, Abschleppung, Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall oder Mietwagen. Für Sie als Unfallgeschädigte Person ist das Gutachten kostenlos.

Die Kosten für ein Gutachten variieren je nach Schadenshöhe. Als Orientierung: Gutachterhonorare betragen etwa 35 % bei 1.000 € Schaden. Bei höheren Schadensummen sinkt der prozentuale Anteil.

Beim Thema Bagatellgrenze gilt: Bagatellschäden bis 750 € werden oft ohne Gutachten abgerechnet – ein Kostenvoranschlag genügt im Regelfall. KFZ-Gutachter Frania kann auf Wunsch dennoch eine fachliche Einschätzung vornehmen, um sicherzugehen, dass keine verdeckten Schäden übersehen werden.

Für Kaskofälle (eigene Voll- oder Teilkasko) gelten andere Regeln: Im Kaskofall beauftragt die Versicherung den Gutachter. In Kaskofällen trägt die Kasko-Versicherung die Gutachterkosten, allerdings wird die Kostenübernahme für einen frei gewählten Sachverständigen nicht zwingend übernommen. Beachten Sie hier auch Ihre Selbstbeteiligung und vertragliche Regelungen.

In Berlin rechnet KFZ-Gutachter Frania in der Regel per Sicherungsabtretung direkt mit der gegnerischen Haftpflicht ab – Sie müssen nicht in Vorkasse gehen und tragen kein finanzielles Risiko.

Autounfall-Gutachten, Werkstatt-Kostenvoranschlag oder Reparaturrechnung – was ist wann sinnvoll?

Ein einfacher Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist nicht dasselbe wie ein KFZ-Gutachten – und der Unterschied kann Sie im Ernstfall mehrere tausend Euro kosten.

Ein Werkstatt-Kostenvoranschlag listet lediglich die geschätzten Reparaturkosten auf. Er enthält keine Angaben zu Wertminderung, Restwert oder Totalschadenbewertung und ist vor Gericht nur eingeschränkt verwertbar. Ein KFZ-Schadengutachten hingegen umfasst die vollständige Schadenaufnahme, die Schadensbewertung, alle relevanten Werte und ist rechtssicher – eine vollständige Beweissicherung.

Ein wichtiger Aspekt: Wer den Schaden fiktiv abrechnen möchte (also die Auszahlung ohne Reparatur wählt), benötigt zwingend ein KFZ-Gutachten. Reparaturrechnungen allein belegen zwar konkrete Kosten, aber KFZ-Versicherungen nehmen bei fiktiver Abrechnung ohne Gutachten gerne Kürzungen vor. Rechnungen und Belege nach der Reparatur aufzubewahren, ist in jedem Fall empfehlenswert.

KFZ-Gutachter Frania arbeitet bei Bedarf mit Berliner Partnerwerkstätten zusammen, wahrt dabei aber stets die Unabhängigkeit des Unfallgutachtens – denn die Expertise eines weisungsfreien Gutachters ist Ihr bester Schutz vor Kürzungen durch die Versicherung.

Fristen, Dauer & Ablauf der Schadenregulierung mit Ihrem Gutachten

„Wie lange dauert ein Gutachten nach dem Unfall – und wann zahlt die Versicherung?” Diese Fragen stellen sich die meisten Betroffenen unmittelbar nach dem Geschehen.

Ein KFZ-Gutachten dauert in der Regel 5 bis 7 Tage nach der Besichtigung. Die Dauer kann je nach Schaden variieren – bei besonders umfangreichen Schäden kann ein Gutachten auch länger als 7 Tage dauern. Andererseits kann die Erstellung eines Gutachtens in eiligen Fällen unter 24 Stunden erfolgen, etwa wenn Sie beruflich auf das Auto angewiesen sind.

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Gutachtenerstellung. Die Meldung des Unfalls an die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung sollte allerdings möglichst innerhalb einer Woche erfolgen, um Fristen zu wahren.

Der weitere Ablauf der Schadenregulierung sieht typischerweise so aus:

  1. Das fertige Gutachten geht an Sie, die Werkstatt und die gegnerische Versicherung.
  2. Die Versicherung prüft das Gutachten (oft innerhalb von 2 bis 4 Wochen) und nimmt Stellung.
  3. Danach folgt die Auszahlung, Reparaturfreigabe oder es beginnen Verhandlungen.

Rechnen Sie mit Verzögerungen: Manche Versicherer fordern Nachbesichtigungen oder nehmen sich überlange Prüfzeiten. KFZ-Gutachter Frania unterstützt seine Kunden in Berlin aktiv bei der Kommunikation mit der Versicherung und drängt auf eine zügige Regulierung – damit Sie nicht unnötig auf Ihr Geld oder Ihr Auto warten müssen.

Besondere Fälle: Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall & Mietwagen

Ein Autounfall-Gutachten deckt deutlich mehr ab als nur den reinen Blechschaden. Gerade in besonderen Konstellationen zeigt sich der volle Wert eines professionellen Gutachtens.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bis 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert – die sogenannte 130-Prozent-Regel. Liegen die Kosten darunter, können Sie reparieren lassen, sofern die Reparatur fachgerecht erfolgt und Sie das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzen. Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden dagegen nur bis zum Wiederbeschaffungswert.

Merkantile Wertminderung: Die merkantile Wertminderung beschreibt den finanziellen Verlust eines Unfallwagens – selbst wenn er perfekt repariert wurde. Am Berliner Gebrauchtwagenmarkt erzielen Unfallfahrzeuge regelmäßig niedrigere Preise. Dieser Verlust wird vom KFZ-Gutachter im Gutachten beziffert und ist ein eigenständiger Anspruch gegen den Schädiger.

Nutzungsausfall und Mietwagen: Wie lange fällt Ihr Fahrzeug laut Gutachten aus? Aus der Reparaturdauer ergibt sich entweder ein Anspruch auf eine tägliche Nutzungsausfallentschädigung oder auf einen Mietwagen – die Einstufung nimmt der Sachverständige im Gutachten vor.

KFZ-Gutachter Frania berücksichtigt all diese Positionen routiniert in seinen Gutachten und stellt sicher, dass Sie in Berlin nicht auf versteckten Kosten sitzen bleiben.

Warum KFZ-Gutachter Frania in Berlin? Unabhängigkeit, TÜV-Zertifizierung & Leistungen

Das KFZ-Sachverständigenbüro Jacek Frania ist ein spezialisiertes Büro in Berlin mit Fokus auf Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen. Was Frania von anderen Anbietern unterscheidet, ist die Kombination aus Unabhängigkeit, Zertifizierung und breitem Leistungsspektrum.

Die TÜV-Zertifizierung und die Erfüllung der VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2 garantieren, dass jedes Gutachten höchsten fachlichen Standards entspricht. Die Expertise umfasst Pkw, Lkw, Motorräder, Campingwagen und Sonderfahrzeuge – inklusive moderner Fahrerassistenzsysteme. Auch Vergleiche mit DEKRA-Standards sind kein Problem.

Entscheidend ist die vollständige Unabhängigkeit von KFZ-Versicherungen und Werkstattketten. Frania arbeitet ausschließlich im Interesse der Geschädigten und nimmt keine Weisungen von Versicherungen entgegen. Das ist der Unterschied zu Gutachtern, die im Auftrag der gegnerischen Versicherung handeln.

Zusätzlich zum Unfallgutachten bietet das Büro weitere Services:

  • Fahrzeugbewertung vor Verkauf oder Leasingrückgabe
  • Gebrauchtwagen-Check zur Absicherung beim Fahrzeug-Kauf
  • Beweissicherungsgutachten
  • Bewertung bei Hagel-, Sturm- und Parkschäden

Die Servicevorteile sprechen für sich: Mobile Besichtigung in ganz Berlin und im nahen Umland, flexible Termine (auch abends oder am Wochenende nach Absprache), Unterstützung bei der Kommunikation mit Rechtsanwälten für Verkehrsrecht und bei der Einreichung der Unterlagen an die Versicherung. Ihr Fahrzeugzustand wird in jedem Fall umfassend und nachvollziehbar dokumentiert.

Fazit: So sichern Sie Ihre Ansprüche nach einem Autounfall in Berlin

Nach einem unverschuldeten Autounfall in Berlin haben Sie das Recht, einen eigenen, unabhängigen KFZ-Gutachter zu wählen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt sämtliche Kosten für das Schadengutachten, den Anwalt und die weitere Schadensregulierung. Ein vollständiges KFZ-Schadengutachten ist dabei Ihr wirksamstes Instrument, um den gesamten Schaden – einschließlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Totalschaden – gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Verlassen Sie sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung oder einen bloßen Werkstatt-Kostenvoranschlag. Ein professionelles Gutachten verhindert häufig spätere Rechtsstreitigkeiten und bildet bei Bedarf eine starke Grundlage vor Gericht.

Kontaktieren Sie nach jedem unverschuldeten Unfall in Berlin frühzeitig KFZ-Gutachter Frania – per Telefon, E-Mail oder Online-Formular. Je schneller die Begutachtung erfolgt, desto besser sind Ihre Chancen auf eine vollständige und faire Rechnung bei der Schadensabwicklung. Eine schnelle Terminvergabe in der Suche nach einem verlässlichen Partner ist bei Frania selbstverständlich.

Häufige Fragen (FAQ) zum Autounfall-Gutachten in Berlin

Nach einem Unfall bleiben oft viele Detailfragen offen. Hier finden Sie praktische Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Autounfall-Gutachten.

Wie schnell sollte ich nach dem Unfall ein Gutachten beauftragen?

Idealerweise sollten Sie innerhalb der ersten Tage nach dem Unfall einen KFZ-Gutachter kontaktieren – am besten vor Reparaturbeginn. Je früher das Fahrzeug begutachtet wird, desto besser ist die Beweissicherung. Eine nachträgliche Begutachtung nach bereits begonnener Reparatur erschwert die Schadensfeststellung erheblich und kann Ihre Ansprüche gefährden.

Kann ich noch einen eigenen Gutachter beauftragen, wenn die gegnerische Versicherung schon ein Gutachten erstellt hat?

Ja, Sie haben jederzeit das Recht, ein eigenes Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses Zweitgutachten kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie das Urteil des Versicherungsgutachters für zu niedrig halten. Die Kosten trägt bei begründetem Anlass ebenfalls die gegnerische Versicherung.

Muss mein Auto für das Gutachten fahrbereit sein?

Nein, Ihr Fahrzeug muss nicht fahrbereit sein. KFZ-Gutachter Frania kommt auch zum Standort des Fahrzeugs – ob in der Werkstatt, im Hof oder am Abschleppplatz. Die mobile Besichtigung ist in ganz Berlin und Umgebung verfügbar.

Was ist, wenn nach der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden?

Werden nach der Reparatur zusätzliche, bei der Erstbegutachtung nicht erkennbare Schäden festgestellt, kann ein Nachtragsgutachten erstellt werden. Auch diese Kosten sind im Haftpflichtfall erstattungsfähig. Dokumentieren Sie solche Fälle sofort und kontaktieren Sie Ihren KFZ-Gutachter.

Kann ich ein Gutachten für ein Leasingfahrzeug, Firmenfahrzeug oder Carsharing-Auto bekommen?

Ja, KFZ-Gutachter Frania erstellt Gutachten auch für Leasingfahrzeuge, Firmenflotten und Sonderfahrzeuge. Gerade bei Leasingfahrzeugen ist ein unabhängiges Gutachten oft sogar vertraglich vorgeschrieben. Individuelle Sonderfälle – etwa ein Unfall im Ausland mit Berliner Halter – klären Sie am besten direkt telefonisch oder per E-Mail mit dem Sachverständigenbüro.

Über den Autor
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Jacek Frania

Jacek Frania – Kfz-Lackierermeister & TÜV-zertifizierter Sachverständiger
Mein beruflicher Werdegang im Kfz-Bereich begann im Jahr 2004 mit der Ausbildung zum Kfz-Lackierer bei Toyota Lexus. In den darauffolgenden zwölf Jahren konnte ich als Geselle umfangreiche praktische Erfahrungen sammeln, insbesondere im Bereich der Unfallinstandsetzung, auf den ich mich früh spezialisiert habe.
Im Jahr 2016 gründete ich meine eigene Kfz-Reparaturwerkstatt und setzte auch dort den Fokus konsequent auf die fachgerechte Instandsetzung von Unfallschäden.
2018 legte ich erfolgreich meine Meisterprüfung als Kfz-Lackierer ab. Anschließend erwarb ich im Rahmen eines Vollzeitseminars an der TÜV Rheinland Akademie in Berlin das Zertifikat als Sachverständiger. Dadurch bin ich qualifiziert, Sie im Schadenfall kompetent zu unterstützen und Ihnen ein schnelles, zuverlässiges sowie rechtssicheres Gutachten zu erstellen.