Schmerzensgeld Unfall
Schmerzensgeld nach Unfall
Erfahren Sie mehr über Schmerzensgeld nach einem Unfall: So sichern Sie sich Ihre Ansprüche.
Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland hunderttausende Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Für die Betroffenen stellt sich oft die Frage: Welches Schmerzensgeld steht mir zu? Ein 32-jähriger Ingenieur erlitt bei einem Auffahrunfall ein Schleudertrauma und musste sechs Wochen lang Physiotherapie in Anspruch nehmen. Seine Halswirbelsäule schmerzte monatelang, und das Autofahren bereitete ihm Angst. Nach einem Jahr außergerichtlicher Verhandlungen erhielt er 2.400 Euro Schmerzensgeld von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Diese Geschichte zeigt: Schmerzensgeld nach einem Unfall ist ein wichtiger Anspruch, den viele Geschädigte nicht ausreichend geltend machen. Dabei handelt es sich um mehr als nur eine symbolische Entschädigung – es ist ein rechtlich verankerter Ausgleich für erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen.
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über Schmerzensgeld bei Unfällen: die rechtlichen Grundlagen, typische Höhen bei verschiedenen Verletzungen und wie Sie Ihren Anspruch erfolgreich durchsetzen.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Geld!
Schmerzensgeld Unfall: Anspruch, Höhe und Durchsetzung
Was ist Schmerzensgeld und wann steht es zu?
Schmerzensgeld ist eine finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden nach § 253 Abs. 2 BGB. Anders als der Ersatz materieller Schäden wie Fahrzeugreparaturen oder Verdienstausfall kompensiert Schmerzensgeld die nicht in Geld messbaren Folgen einer Verletzung.
Definition: Finanzielle Entschädigung für immaterielle Schäden nach § 253 Abs. 2 BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 253 Abs. 2, dass bei einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung eine “billige Entschädigung in Geld” gefordert werden kann. Diese bewusst offene Formulierung gibt Gerichten Spielraum bei der individuellen Bewertung jedes Falls.
Schmerzensgeld erfüllt dabei zwei zentrale Funktionen:
Ausgleichsfunktion: Kompensation für erlittene Schmerzen, Leiden und Einbußen an Lebensqualität
Genugtuungsfunktion: Anerkennung des zugefügten Unrechts, besonders bei grobem Verschulden