Kostenvoranschlag Kfz
Kostenvoranschlag Kfz: Definition, Kosten, Rechte & Praxis-Tipps
Nach einem Unfall oder vor einer größeren Reparatur stehen viele Autobesitzer und Autofahrer vor derselben Frage: Was wird das kosten? Der Kostenvoranschlag Kfz liefert genau diese Antwort – als erste Orientierung für Sie, Ihre Werkstatt und die Versicherung. Bei uns als KFZ Gutachter in Berlin erfahren Sie alles Wichtige zu Aufbau, Kosten, rechtlichen Grundlagen und praktischen Tipps rund um den Kfz Kostenvoranschlag – und zwar für verschiedene Fälle wie Unfallschäden oder Wartungsarbeiten.
Kostenvoranschlag
- ✓ Nennung der Stundenverrechnungssätze
- ✓ Nennung der Ersatzteilpreise
- ✕ Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs
- ✕ Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
- ✕ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
- ✕ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
- ✕ Ermitteln der Wertminderung
- ✕ Ermitteln des Nutzungsausfalls
- ✕ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
- ✕ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
Gutachten
- ✓ Nennung der Stundenverrechnungssätze
- ✓ Nennung der Ersatzteilpreise
- ✓ Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs
- ✓ Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
- ✓ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
- ✓ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
- ✓ Ermitteln der Wertminderung
- ✓ Ermitteln des Nutzungsausfalls
- ✓ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
- ✓ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
Kurz-Gutachten
- ✓ Nennung der Stundenverrechnungssätze
- ✓ Nennung der Ersatzteilpreise
- ✓ Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs
- ✓ Beschreibung des optischen und technischen Zustands des Fahrzeugs
- ✓ Aufführen von Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauten
- ✓ Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
- ✕ Ermitteln der Wertminderung
- ✕ Ermitteln des Nutzungsausfalls
- ✓ Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
- ✓ Benennung von Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten
Einführung: Was bedeutet „Kostenvoranschlag Kfz” konkret?
Ein Kfz-Kostenvoranschlag ist eine schriftliche Schätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug. Er enthält typischerweise Ersatzteile, Arbeitszeiten, Stundensätze und Lackierarbeiten – zusammengefasst in einer übersichtlichen Kostenaufstellung.
Stellen Sie sich vor: Ihr VW Golf 7, Baujahr 2018, hat im Parkhaus einen Kratzer am Kotflügel abbekommen. Oder Sie waren in einen Auffahrunfall verwickelt. In beiden Situationen hilft der Kostenvoranschlag, Klarheit über die anstehenden Ausgaben zu schaffen.
Typische Einsatzszenarien: Unfallschaden im Stadtverkehr, Parkrempler mit Blechverformung, Motorschaden nach 120.000 km Laufleistung
Ein Kostenvoranschlag für eine KFZ-Reparatur sollte am besten schriftlich direkt bei der Werkstatt angefordert werden. Für die Erstellung sind bestimmte Angaben notwendig: Neben einer detaillierten Fehlerbeschreibung und dem gewünschten Reparaturumfang werden die Fahrzeugdaten benötigt. Zu den Fahrzeugdaten zählen die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), das Kennzeichen, Marke, Modell, Baujahr und der aktuelle Kilometerstand. Diese Informationen ermöglichen eine präzise Kalkulation und schützen insbesondere Autofahrer vor unerwarteten Mehrkosten.
Rechtliche Grundlage: Der Kostenvoranschlag basiert auf § 632 BGB und unterscheidet zwischen unverbindlichen und verbindlichen Varianten. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag wird ein Vertrag zwischen Werkstatt und Autofahrer geschlossen, der für beide Seiten bindend ist und die Rechte des Kunden absichert.
Bedeutung für die Versicherung: Bei Haftpflicht- oder Kaskoschäden dient er als zentrale Entscheidungsgrundlage für die Schadensregulierung
Werkstattauswahl: Mit einem Voranschlag können Sie verschiedene Werkstätten vergleichen, bevor Sie den Reparaturauftrag erteilen
Für Autofahrer stellt der Kostenvoranschlag eine wichtige Absicherung im Schadensfall dar.
Kennen Sie Ihre Schadenssumme?
So hoch kann der Fahrzeugschaden ausfallen
31.700,00 € Schadenhöhe
11.900,00 € Schadenhöhe
4.100,00 € Schadenhöhe
Definition & rechtliche Grundlagen des Kfz-Kostenvoranschlags
Der Kostenvoranschlag im Kfz Bereich ist mehr als eine grobe Schätzung. Er dokumentiert detailliert, welche Arbeiten anfallen und was diese voraussichtlich kosten werden.
Die rechtliche Verankerung erfolgt über das Bürgerliche Gesetzbuch. Hier die wichtigsten Punkte, die jeder Fahrzeughalter wissen sollte:
Inhalt eines Kostenvoranschlags: Auflistung der voraussichtlichen Arbeitszeit, Materialkosten, Ersatzteile, Lackierarbeiten sowie Netto- und Bruttobeträge inklusive MwSt.
Kostenlos oder kostenpflichtig: Nach § 632 BGB ist der Kostenvoranschlag im Zweifel kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Aufwendige Kalkulationen mit Demontagearbeiten dürfen Werkstätten jedoch in Rechnung stellen.
Unverbindlicher Kostenvoranschlag: Die Werkstatt schätzt die Kosten, darf aber bei der späteren Rechnung um etwa 10–20 % abweichen. Bei größeren Überschreitungen muss sie den Kunden vorab informieren. Ein Kostenvoranschlag ist rechtlich unverbindlich, jedoch darf die Werkstatt den genannten Betrag nicht einfach deutlich überschreiten.
Verbindlicher Kostenvoranschlag: Hier muss die Werkstatt den genannten Preis einhalten – Ausnahme sind nur unvorhersehbare, versteckte Schäden. In diesem Fall wird ein Vertrag zwischen Werkstatt und Kunde geschlossen, der die Rechte des Kunden schützt und für beide Seiten bindend ist.
Abgrenzung zum Gutachten: Ein Kostenvoranschlag ersetzt kein vollständiges Kfz Gutachten. Er bietet keine Beweissicherung wie ein Schadengutachten und dokumentiert weder Wertminderung noch Restwert.
Kostenvoranschlag nach einem Autounfall
Nach einem Verkehrsunfall ist der Kostenvoranschlag oft der erste Schritt zur Schadensregulierung. Er gibt der gegnerischen Versicherung einen Überblick über die Schadenshöhe und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung. In verschiedenen Fällen von Unfallschäden – etwa bei Auffahrunfällen, Parkremplern oder Wildunfällen – spielt der Kostenvoranschlag eine entscheidende Rolle, um den Schadensfall korrekt zu dokumentieren und rechtlich abgesichert zu sein.
Ein konkretes Beispiel: Sie werden im Januar 2025 in Berlin Opfer eines Auffahrunfalls. Der hintere Stoßfänger ist eingedrückt, die Rückleuchte beschädigt. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert den Schaden auf 850 €. Damit können Sie direkt an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers herantreten.
Typische Unfallszenarien: Auffahrunfall im Stadtverkehr, Parkschaden im Parkhaus, Wildunfall auf der Landstraße
Zweck bei unverschuldetem Unfall: Der Kostenvoranschlag dient als Nachweis für die gegnerische Versicherung und bildet die Basis für die Auszahlung
Bagatellschadensgrenze: Bei Schäden unter ca. 750–1.000 € reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag aus. Die sogenannte „magische Grenze“ entscheidet dabei, ob ein einfaches Dokument genügt oder ein Gutachten erforderlich ist.
Wann ein Gutachten nötig ist: Bei Verdacht auf Rahmenschaden, Airbag-Auslösung, hohem Reparaturbetrag über 1.500 € oder wenn ein Totalschaden möglich erscheint
Faustregel: Kleine Kratzer und Stoßfängerschäden lassen sich meist mit einem Kostenvoranschlag abwickeln. Bei komplexeren Schäden oder Streit mit dem Versicherer sollten Sie einen Kfz Gutachter hinzuziehen.
Aufbau: Welche Positionen gehören in einen Kfz-Kostenvoranschlag?
Ein seriöser Kostenvoranschlag ist transparent und nachvollziehbar gegliedert. Folgende Positionen sollten enthalten sein:
Arbeitslohn: Stundenverrechnungssatz zwischen 90 und 180 €/h, je nach Werkstatt und Region. Eine markengebundene BMW-Werkstatt kalkuliert anders als eine freie Werkstatt.
Ersatzteile: Konkrete Angaben mit Preisen, z. B. Scheinwerfer 350 €, Stoßstange 420 €, Seitenspiegel 180 €
Lackierung: Kosten für Lackmaterial und Arbeitszeit separat ausgewiesen, bei kleinen Flächen ca. 250–400 €
Kleinteile und Verbrauchsmaterial: Clips, Schrauben, Dichtungen – oft als Pauschale
Diagnosekosten: Falls eine elektronische Fehlerauslese nötig ist
Netto- und Bruttobeträge: Immer getrennt ausweisen, relevant für die fiktive Abrechnung bei der Versicherung
Nicht im Kostenvoranschlag enthalten sind typischerweise: Nutzungsausfall, merkantile Wertminderung, Mietwagenkosten oder Restwertermittlung. Diese Positionen finden sich erst in einem vollständigen Kfz Gutachten.
Wer zahlt den Kostenvoranschlag beim Auto?
Die Frage, wer die Kosten für den Kostenvoranschlag trägt, hängt vom Schadenfall ab. Hier die wichtigsten Konstellationen:
Unverschuldeter Unfall: Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Kostenvoranschlag oder Gutachten, sofern diese angemessen sind.
Selbstverschuldeter Unfall: Bei Vollkaskoschäden prüft Ihre eigene Kfz Versicherung, ob sie die Kosten übernimmt. Bei Teilkasko (z. B. Wildschaden) ebenfalls.
Verschleißreparaturen ohne Unfall: Hier tragen Sie als Autobesitzer die Kosten selbst, es sei denn, die Werkstatt bietet den Voranschlag kostenfrei an.
Konkretes Beispiel: Bei einem Heckschaden in Höhe von 2.500 € durch einen Auffahrunfall trägt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel alle angemessenen Kosten – inklusive Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Wichtig: Viele Werkstätten rechnen die Gebühr für den Kostenvoranschlag auf die spätere Rechnung an, sofern Sie den Auftrag dort erteilen. Fragen Sie aktiv danach.
Gegnerische Versicherung und Kostenvoranschlag
Nach einem Verkehrsunfall ist der Umgang mit der gegnerischen Versicherung oft eine Herausforderung. Gerade wenn es um die Übernahme der Reparaturkosten geht, prüft die Versicherung des Unfallverursachers den Kostenvoranschlag sehr genau – mit dem Ziel, die Ausgaben möglichst gering zu halten. Deshalb ist es für Sie als Geschädigten besonders wichtig, einen detaillierten und realistischen Kostenvoranschlag einzureichen.
Wir als unabhängiger Kfz Gutachterhelfen, die tatsächlichen Reparaturkosten fachgerecht zu ermitteln und zu dokumentieren. So stellen Sie sicher, dass die gegnerische Versicherung keine unberechtigten Kürzungen vornimmt und alle notwendigen Arbeiten anerkannt werden. Lassen Sie sich nicht auf pauschale Kürzungen ein – fordern Sie im Zweifel eine schriftliche Begründung und ziehen Sie bei Unstimmigkeiten einen Experten hinzu.
Kostenvoranschlag und fiktive Abrechnung bei der Versicherung
Bei einem Unfallschaden haben Sie grundsätzlich die Wahl: Reparatur durchführen lassen oder sich den Betrag auszahlen lassen. Letzteres nennt sich fiktive Abrechnung.
Konzept der fiktiven Abrechnung: Die Versicherung zahlt die voraussichtlichen Reparaturkosten auf Basis des Kostenvoranschlags oder Gutachtens aus – ohne dass Sie tatsächlich reparieren lassen müssen
Typische Abzüge: Bei fiktiver Abrechnung kürzen Versicherungen häufig die Mehrwertsteuer (19 %), Verbringungskosten und UPE-Aufschläge (Unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile)
Praktische Auswirkung: Ein Unfallschaden mit Kostenvoranschlag über 3.000 € brutto wird bei fiktiver Abrechnung oft nur mit ca. 2.500 € netto ausgezahlt
Kein Anspruch auf Nachforderung: Wenn Sie fiktiv abrechnen und später doch reparieren, können versteckte Schäden nicht mehr geltend gemacht werden
Empfehlung: Bei höheren Beträgen (ab ca. 1.500 €) lassen Sie besser ein vollständiges Gutachten erstellen. Dieses hat gegenüber der Versicherung mehr Durchsetzungskraft und dokumentiert alle Ansprüche vollständig.
Das Geld aus einer fiktiven Abrechnung können Sie frei verwenden – für eine günstigere Reparatur, für andere Zwecke oder zum Sparen. Bedenken Sie jedoch: Ohne Reparatur gibt es keine Erstattung der Mehrwertsteuer.
Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was ist die richtige Wahl nach einem Unfall?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stehen Geschädigte oft vor der Frage: Reicht ein einfacher Kostenvoranschlag zur Schadensregulierung aus oder ist ein umfassendes KFZ-Gutachten die bessere Option? Die Antwort hängt maßgeblich von der Höhe des entstandenen Schadens ab. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede und hilft Ihnen, die richtige Entscheidung für Ihre Situation zu treffen.
Der Kostenvoranschlag: Die schnelle, aber oberflächliche Lösung
Ein Kostenvoranschlag ist im Wesentlichen das Angebot einer Werkstatt, eine Reparatur zu einem bestimmten Preis durchzuführen. Er bildet die Grundlage für die Autoreparatur und macht die voraussichtlichen Kosten für die Reparatur transparent. Er ist schnell erstellt und kostengünstiger als ein Gutachten. Man unterscheidet hierbei zwischen zwei Arten:
•Verbindlicher Kostenvoranschlag: Die Werkstatt verpflichtet sich, die Reparatur exakt zum angegebenen Preis auszuführen.
•Unverbindlicher Kostenvoranschlag: Die tatsächlichen Kosten dürfen den veranschlagten Preis um einen gewissen Prozentsatz (üblicherweise 15-20 %) übersteigen.
Ein Kostenvoranschlag eignet sich primär für Bagatellschäden, also sehr geringfügige Schäden, die eine bestimmte Geringfügigkeitsgrenze (in der Regel um 750 €) nicht überschreiten. Er listet die voraussichtlichen Reparaturkosten auf, geht jedoch nicht auf weitere wichtige Aspekte ein.
Nachteile des Kostenvoranschlags:
•Keine Beweissicherung: Er dokumentiert den Schaden nur oberflächlich und hat vor Gericht kaum Bestand.
•Keine Berücksichtigung von Wertminderung: Ein eventueller merkantiler Minderwert des Fahrzeugs wird nicht ermittelt.
•Keine Feststellung des Nutzungsausfalls: Ansprüche auf eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur werden nicht beziffert.
•Risiko für den Geschädigten: Versteckte Schäden, die erst während der Reparatur entdeckt werden, sind nicht abgedeckt und können zu Nachforderungen führen.
Das KFZ-Gutachten: Die sichere und umfassende Variante
Ein KFZ-Schadengutachten wird von einem unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen wie uns erstellt. Es ist eine detaillierte und rechtssichere Dokumentation des gesamten Schadens und dient als Grundlage für die Regulierung durch die gegnerische Versicherung. Bei Schäden, die über der Bagatellgrenze liegen, ist die Erstellung eines Gutachtens dringend zu empfehlen. Die Kosten hierfür muss bei einem unverschuldeten Unfall die Versicherung des Unfallverursachers tragen.
Vorteile des KFZ-Gutachtens:
•Umfassende Beweissicherung: Der Schaden wird detailliert mit Fotos und einer genauen Beschreibung dokumentiert.
•Ermittlung aller schadenrelevanten Positionen: Neben den reinen Reparaturkosten werden auch die Wertminderung, der Nutzungsausfall, der Restwert und der Wiederbeschaffungswert (bei einem Totalschaden) ermittelt.
•Rechtssicherheit: Das Gutachten dient als neutrale und nachvollziehbare Grundlage für die Schadensregulierung und hat bei rechtlichen Auseinandersetzungen eine hohe Beweiskraft.
•Kein Risiko für den Geschädigten: Der Sachverständige trägt das Prognoserisiko. Sollte die Reparatur teurer werden als im Gutachten kalkuliert, ist dies das Problem der Werkstatt bzw. der Versicherung.
Gegenüberstellung: Kostenvoranschlag vs. Gutachten
Merkmal | Kostenvoranschlag | KFZ-Gutachten |
|---|---|---|
Ersteller | KFZ-Werkstatt | Unabhängiger Sachverständiger |
Umfang | Auflistung der voraussichtlichen Reparaturkosten | Detaillierte Analyse inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall etc. |
Beweiskraft | Gering | Hoch, gerichtsverwertbar |
Anwendung | Nur bei Bagatellschäden (ca. < 750 €); die sogenannte Bagatellgrenze ist hier die entscheidende Grenze für die Wahl zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten | Bei allen Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (magische Grenze) |
Kostenübernahme | Oft vom Geschädigten zu tragen (wird teils bei Reparatur verrechnet) | Versicherung des Schädigers (bei Haftpflichtschaden) |
Risiko | Liegt teilweise beim Geschädigten | Liegt beim Sachverständigen/der Werkstatt |
Das Kurzgutachten als Kompromiss
Für Schäden im Grenzbereich der Bagatellschadensgrenze existiert das sogenannte Kurzgutachten. Es ist ausführlicher als ein Kostenvoranschlag, da es ebenfalls von einem Sachverständigen erstellt wird und den Schaden mit Bildern dokumentiert, aber weniger umfangreich als ein vollwertiges Schadengutachten. Es stellt oft einen guten Kompromiss dar, um eine rechtssichere Grundlage zu schaffen, ohne die vollen Kosten eines kompletten Gutachtens zu verursachen.
Auf Nummer sicher gehen mit einem Gutachten
Auch wenn ein Kostenvoranschlag auf den ersten Blick als die einfachere Lösung erscheint, bietet er bei Schäden jenseits der Bagatellgrenze erhebliche Nachteile und Risiken. Um sicherzustellen, dass Ihnen alle zustehenden Ansprüche (wie Wertminderung und Nutzungsausfall) erstattet werden und Sie im Falle von Streitigkeiten über eine solide Beweisgrundlage verfügen, ist ein KFZ-Schadengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen immer die bessere Wahl.
Sind Sie unsicher, welcher Weg für Sie der richtige ist? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Kostenvoranschlag im Kfz-Bereich
Rund um den Kostenvoranschlag im Kfz-Bereich tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten übersichtlich und verständlich zusammengefasst:
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist ein schriftliches Dokument, das die voraussichtlichen Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug nach einem Schaden auflistet. Er enthält in der Regel eine detaillierte Aufstellung von Arbeitszeit, Materialkosten und benötigten Ersatzteilen.
Wie wird ein Kostenvoranschlag erstellt?
Die Kfz-Werkstatt prüft Ihr Fahrzeug sorgfältig und ermittelt den Reparaturumfang. Anschließend kalkuliert sie:
Arbeitszeit
Materialkosten
Ersatzteile
gegebenenfalls Lackier- oder Spezialarbeiten
Alle Positionen werden transparent in einer Kostenaufstellung zusammengefasst.
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Die Kosten hängen vom Aufwand und der Werkstatt ab. In der Regel bewegen sie sich zwischen 30 und 150 Euro.
Bei einfachen Sichtprüfungen ist der Kostenvoranschlag häufig kostenlos – insbesondere, wenn die Reparatur anschließend in derselben Werkstatt durchgeführt wird.
Kann man einen Kostenvoranschlag verhandeln?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich.
Sie können:
einzelne Positionen prüfen und hinterfragen
Angebote verschiedener Werkstätten vergleichen
gezielt nach Preisnachlässen oder Alternativen (z. B. günstigere Ersatzteile) fragen
Eine offene und sachliche Kommunikation mit der Werkstatt ist dabei entscheidend.
Was ist der Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Unfallgutachten?
Ein Kostenvoranschlag listet ausschließlich die voraussichtlichen Reparaturkosten auf.
Ein Unfallgutachten hingegen dokumentiert zusätzlich:
den vollständigen Schadenumfang
eine mögliche Wertminderung
Nutzungsausfall
Reparaturweg und -dauer
weitere schadenrelevante Details
Ein Gutachten wird in der Regel von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen erstellt.
Wie stelle ich sicher, dass die Reparaturkosten fair und angemessen sind?
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie:
mehrere Kostenvoranschläge einholen
Preise und Leistungen vergleichen
bei Unsicherheiten einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzuziehen
Gerade bei größeren Schäden lohnt sich eine zusätzliche fachliche Einschätzung.
Welche Rechte und Pflichten habe ich als Fahrzeughalter?
Ihre Rechte:
Anspruch auf eine transparente und nachvollziehbare Kostenaufstellung
Möglichkeit, einzelne Positionen prüfen oder erläutern zu lassen
Recht auf Widerspruch bei erheblichen Abweichungen
Ihre Pflichten:
bekannte Schäden vollständig angeben
relevante Informationen zum Fahrzeug bereitstellen
getroffene Vereinbarungen mit der Werkstatt einhalten
Wir sind für Sie in Ihrem Kiez im Einsatz
- Adlershof
- Alt-Hohenschönhausen
- Alt-Treptow
- Altglienicke
- Baumschulenweg
- Biesdorf
- Blankenburg
- Blankenfelde
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